BLM-PREISE 2024

Bis zum 01. März 2024 Beiträge einreichen!

2024 werden zum 37. Mal die „BLM-Hörfunk-Preise“ und zum 33. Mal die „BLM-Lokalfernseh-Preise“ vergeben.

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verleiht die Preise seit 1988 bzw. 1992 für herausragende Leistungen im privaten lokalen Rundfunk in Bayern. Jedes Jahr werden die besten Hörfunk- und Fernsehbeiträge mit lokaler Bedeutung in verschiedenen Kategorien sowie lokale Werbekampagnen ausgezeichnet. Es winken Trophäen und Geldpreise!

Wer kann mitmachen?

Teilnahmeberechtigt in allen Kategorien sind in Bayern genehmigte Programmanbieter, Spartenanbieter und Zulieferer, die ein lokales Hörfunk- oder Lokalfernsehprogramm ausstrahlen. In den Kategorien „Nachwuchs“ und „Sonderpreis der Jury“ dürfen die Mediaschool Bayern und in Bayern genehmigte lokale Spartenanbieter und Zulieferer teilnehmen, die medienpädagogische sowie Jugend- und Hochschulprojekte ausstrahlen. In der Kategorie „Spezialpreis: Kultur, Medien, Kirche“ sind alle Anbieter zugelassen, außer Mitarbeitende der Stifterhäuser.

Die Kategorien

Aktuelle Berichterstattung (Radio & TV)
Hier können alle journalistischen Beitragsformen (Bericht, Reportage, Interview, Kommentar, Feature etc.) eingereicht werden. Zulässig sind auch Sondersendungen oder -berichte. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Wichtig ist, dass die Hörerinnen und Hörer in den eigereichten Beiträgen über aktuelle Ereignisse aus dem Verbreitungsgebiet des Anbieters informiert werden.

Unterhaltung und Comedy (Radio)
In dieser Kategorie können alle redaktionellen Beitragsformen oder Sendungsformate eingereicht werden. Der thematische Bezug (Politik, Gesellschaft, Kultur, Sport etc.) ist freigestellt. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltungscharakter im Vordergrund des Beitrages steht.

Moderation (Radio & TV) und Reporter:in on Location (TV)
Hier werden herausragende Sendungsmoderationen ausgezeichnet. Von (Live-) Moderationen zu aktuellen Themen oder Ereignissen bis hin zur interaktiven Einbindung von Hörerinnen und Hörern (z.B. durch soziale Medien) oder innovativen und kreativen Moderationskonzepten (z.B. in Doppelmoderationen) sind alle Einsendungen möglich. Im Bereich TV sind von der klassischen Anmoderation im Studio, aktuellen Informationssendungen, unterhaltenden Magazinen, Talkrunden bis hin zu Vor-Ort-Moderationen bei Veranstaltungen oder Interviews alle von einer Moderatorin oder einem Moderator präsentierten Programmbeiträge möglich. Zudem können Reportagen eingereicht werden, bei denen eine Moderationspersönlichkeit eine bedeutende Rolle spielt.

Nachwuchs (Radio & TV)
Es können Beiträge zu allen journalistischen Darstellungsformen ohne thematische Einschränkung eingereicht werden. Zulässig sind Einsendungen von Volontärinnen und Volontären der lokalen Programmanbieter sowie Mitarbeitenden der Mediaschool Bayern und von Hochschulanbietern und medienpädagogischen- oder Jugendsparten-Angeboten.

Werbung (TV) & Promotion (Radio & TV)
Hier können Promotion-Aktionen oder Crossmedia-Kampagnen eingereicht werden. Bei einer Crossmedia-Kampagne sind die verschiedenen On Air, Online-, Social Media- und/oder Print-Aktionen mit einer Konzeptbeschreibung beizulegen.

Sparten- und Sondersendungen (TV)
Genehmigte lokale Spartenanbieter, Zulieferer und die Mediaschool Bayern können hier einen Beitrag, eine Serie bzw. Reihe oder eine ausgewählte Sendung einreichen. Genehmigte lokale Programmanbieter können eine Sondersendung einreichen. Dabei kann sowohl ein journalistisches als auch ein unterhaltendes Format eingereicht werden.

„Sonderpreis der Jury“ für das beste Online-Format (Radio & TV)
Hier können eigene Podcast-Serien, Social Media-Beiträge oder eigene On-Demand-Angebote eingereicht werden, die einen lokalen oder regionalen Bezug herstellen. Einsendungen mit rein werblichem Charakter sind ausgeschlossen.

„Spezialpreis Kultur, Medien und Kirchen“ (Radio & TV)
Der Evangelische Presseverband für Bayern e.V. und der Sankt Michaelsbund loben zum achten Mal den „Spezialpreis: Kultur, Medien und Kirchen“ aus. Zugelassen sind Hörfunkbeiträge, die sich aktuellen kulturellen, sozialen oder kirchlichen Fragestellungen bzw. Themen auf lokaler Ebene annehmen und im vorgegebenen Zeitraum im Lokalradio in Bayern ausgestrahlt wurden. Innovative, zeitgemäße Darstellungsformen sind dabei erwünscht. Über den Preis entscheidet eine eigene Jury. Der Preis ist mit 1.500 Euro für Hörfunk-Einreichungen dotiert.

Weitere und ausführliche Informationen gibt es auf der Website der BLM.