Workshop
Fernsehen

Youtube und Co. in der lokalen Berichterstattung
Neue Gestaltungswege oder urheberrechtliche Sackgasse?

Mittwoch, 6. Juli 2011
11:30 - 12:30 Uhr
Saal Kopenhagen

Rechtsanwalt Sebastian Kuhn gibt in seinem Vortrag einen Überblick über urheberrechtliche Fragen, mit denen Praktiker im Medienbereich täglich zu tun haben:

Dürfen bei audiovisuellen Produktionen Werke Dritter verwendet werden? Wenn ja, in welchen Umfang und in welchem Kontext?

Welche Musik darf ich verwenden? Was besagt der sogenannte Melodienschutz? Wie verhält es sich mit dem (Werbe-) Sync-Recht: Bekomme ich alle Rechte von der GEMA?

Unter welchen Voraussetzungen darf ich fremde Werke bearbeiten und in welchem Unfang?

User generated content: Wann hafte ich als Medienunternehmen bei Übernahme von UGC für darin vorkommende Rechtsverletzungen?

Den ganzen Vortrag zum Nachhören:

Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

(Präsentationen finden Sie als Link bei den jeweiligen Referenten)

Sebastian Kuhn im Interview:

Bericht über den Workshop

Alles nur geklaut? – Youtube-Videos in der lokalen Berichterstattung

PRESSEMITTEILUNG, 06. Juli2011 (sca) Ob Lokalfernsehen oder landesweites TV – Youtube-Videos gehören als Bestandteil der lokalen Berichterstattung heute als selbstverständlich dazu. Doch inwieweit ist die Verwendung dieser Videos rechtlich zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang dürfen fremde Werke bearbeitet und verwendet werden? Zu diesen Fragen gab Rechtsanwalt Sebastian Kuhn während des Workshops „Youtube & Co. in der lokalen Berichterstattung – Neue Gestaltungswege oder urheberrechtlich Sackgasse?“ im Zuge der Lokalrundfunktage 2011 einen Überblick.

Obwohl täglich weltweit tausende von Videos bei Youtube hochgeladen werden, sind die Inhalte nichtsdestoweniger selbstverständlich urheberrechtlich geschützt. Diese Rechte können aber nicht von Youtube selbst vergeben werden, sondern müssen direkt bei demjenigen per Freistellungsvereinbarung eingeholt werden, der das Video gemacht hat.

Werden die Rechte aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erlangt, gibt es dennoch verschiedene Möglichkeiten, die Videos für die lokale Berichterstattung zu verwenden. Dient das Video beispielsweise der Erleichterung einer anschaulichen Berichterstattung über aktuelle Ereignisse, so sind weder Erwerb von Nutzungsrechten, noch die Zahlung einer Vergütung nötig. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei den Inhalten der Videos um Tagesereignisse handelt und diese bei der Berichterstattung im Vordergrund stehen, nicht etwa das Werk an sich.

Eine weitere Möglichkeit, so Kuhn, sei die so genannte Zitierfreiheit. Dabei sei wichtig, dass eine innere Verbindung zwischen dem fremden und dem eigenen Werk besteht. Das fremde Werk muss also einen Bezug zum eigenen Werk darstellen. Überwiegt aber beispielsweise der Ausschmückungszweck, ist es kein Zitat und darf somit nicht frei verwendet werden.

Videos dürfen immer nur unverändert übernommen werden. Bearbeitungen sind nur mit der Zustimmung des Rechteinhabers zulässig. Erlaubnisfrei ist dagegen die „freie Bearbeitung“. Das wäre beispielsweise eine Parodie auf ein Video oder ähnliches. Oft ist es doch sehr schwer, festzustellen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder in welchem Fall die Verwendung von fremdem Videomaterial ohne Freistellungsvereinbarung möglich ist. (Simona Asam)

Referenten

Sebastian KuhnRechtsanwalt

2011 Sebastian Kuhn

ist  seit 2003 Anwalt, zuvor hat er an den Universitäten Regensburg und Cambridge studiert und war Referendar in Nürnberg und Frankfurt. Bis 2006 war er in ...

ist  seit 2003 Anwalt, zuvor hat er an den Universitäten Regensburg und Cambridge studiert und war Referendar in Nürnberg und Frankfurt. Bis 2006 war er in der Kanzlei SBL in München für Insolvenzverfahren über das Vermögen der TaurusHolding GmbH & Co. KG (Konzernmutter der KirchMedia, KichBeteiligung und KirchPayTV) tätig, und war außerdem für Lizenzrecht und Medienrecht zuständig. Bis 2010 war er in der Kanzlei Ramisch Ganslmeier in München für den Aufbau der Abteilung „Geistiges Eigentum“ zuständig. Danach hat Kuhn eine eigene Kanzlei für Urheber-, Medien-, und Werberecht in München eröffnet. Hier berät er in Fragen der Distribution, Produktion sowie Gestaltung von Verträgen im Bereich Film, Musik, Bild, Presse Medien und Werbung.

 

Partner der Lokalrundfunktage 2012